Verpackungsaufschlag für Stollen sorgt für heftige Kritik

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Verpackungsaufschlag für Stollen sorgt für heftige Kritik

04.09.2025 | Benno Kirsch

Bäcker-Präsident Roland Ermer und Zentralverbands-Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg haben bei einem Besuch des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer in Berlin einen Stollen überreicht. Dabei ging es ihnen nicht um einen vorweihnachtlichen Gruß, sondern um eine handfeste Unterstützung des Protests insbesondere sächsischer Bäcker gegen eine Entscheidung des Umweltbundesamtes (UBA), PP-Verpackungen für Stollen von 750 Gramm Gewicht abgabepflichtig zu machen. Die Begründung des UBA: Christstollen dieser Größe ist ein Lebensmittel, das zum sofortigen Verzehr geeignet ist, weshalb es wie ein Stück Pizza, das Reisende im Bahnhof auf dem Weg zum Zug kaufen, behandelt wird.

Diese Sicht kann Ermer nicht nachvollziehen: „Einen Christstollen regulatorisch wie einen Imbiss für unterwegs einzustufen, widerspricht den Konsumgewohnheiten“, sagte er dem Minister. „Die Diskussion sorgt in unseren Betrieben für großen Unmut: Sie wertet hochwertige Traditionsstollen zu einem Snack to go ab, bringt neue Bürokratiebelastungen mit sich und verursacht zusätzliche Kosten.“ Minister Alois Rainer soll Verständnis für das Anliegen geäußert haben. Mit seiner Einschätzung flankierte Ermer eine Kampagne des Landungsinnungsverbandes Saxonia, der seine Mitglieder aufgerufen hat, bis zum Ende der Frist am 6. September Widerspruch gegen die Regelung einzulegen. Der Widerspruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung.

Abgaben für Einwegverpackungen gehen an den Einwegkunststofffonds, der vom UBA verwaltet wird. Er wurde im Rahmen der „erweiterten Herstellerverantwortung“ geschaffen: Für alles, was nach Gebrauch (hoffentlich) in öffentlichen Mülleimern entsorgt wird, sollen die Hersteller zur Kasse gebeten werden, also auch die Hersteller von Einwegverpackungen, die noch vor dem Nachhausekommen entsorgt werden. Firmen, die solche Produkte in Verkehr bringen, müssen sich beim Einwegkunststofffonds registrieren. Die Einwegkunststoffkommission hatte sich gegen die Aufnahme von Stollenverpackungen in die Liste der abgabepflichtigen Verpackungen ausgesprochen. Das UBA setzte sich über diese Empfehlung allerdings hinweg.