Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) warnt noch einmal vor Kriminellen, die BGN- und DGUV-Schreiben fälschen und zu Zahlungen auffordern. Diese haben demnach bereits im Februar Schreiben und E-Mails an BGN-Mitgliedsunternehmen mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ versendet. Seit dem 29. März 2025 sind nun auch Schreiben beziehungsweise E-Mails mit dem Briefkopf der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) im Umlauf, die mit dem Betreff „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025, Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“ versehen sind. Dabei gibt es laut offiziellen Angaben der BGN weder ein derartiges digitales Präventionsmodul noch eine verpflichtende Teilnahme. Gleiches gilt für die Beitragssenkung oder -erhöhung.
Diese gefälschten Schreiben sind gerade auch deshalb ein Problem, weil sie auf den ersten Blick durchaus authentisch aussehen. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich die BGN meldet. Man vermutet, dass diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland landen. Die Mail-Adresse, die in den Schreiben angegeben ist, ist ebenfalls falsch. Die verwendete Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ wird auf die tatsächliche Seite der BGN weitergeleitet. Dies ist also auch ein Täuschungsmanöver.
Die BGN spricht daher folgende Warnung aus: „Leisten Sie keine Zahlungen, auch nicht an die BGN! Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien oder Seminare.“ Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert und die BGN unternimmt ihren Angaben zufolge alle möglichen rechtlichen Schritte – auch, um einen eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe möglichst klein zu halten.




















