In Hessen hat die schwarz-rote Landesregierung mit Unterstützung der FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Öffnung vollautomatisierter Kleinstsupermärkte auch an Sonn- und Feiertagen ermöglichen soll. Dem vorausgegangen war ein Verbot des Hessischen Verwaltungsgerichts aus Dezember 2023, welches der Supermarktkette Tegut den Betrieb seiner voll automatisierten Läden teo an Sonn- und Feiertagen untersagt. Bei teo handelt es sich um Vollsortimenter, die mit rund 50 Quadratmetern Fläche auskommen; die Bezahlung der Ware erfolgt an Self-Checkout-Terminals. Das Back Journal hat darüber berichtet.
Im Gesetzentwurf ist von „einem gesellschaftlichen Wandel und einer sich fortentwickelnden Rechtsprechung“ die Rede und davon, dass „die Wirtschaft wie auch die Bürgerinnen und Bürger […] einen verlässlichen und handhabbaren Rechtsrahmen, insbesondere im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags“ benötigten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass „vollautomatisierte Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 120 Quadratmetern, die ausschließlich Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs feilhalten und durch digitale Lösungen ohne Verkaufspersonal betrieben werden“, auch sonn- und feiertags geöffnet sein dürfen.