Die Umsatzmieten in Vorkassenzonen sind seit einigen Jahren weitgehend stabil und liegen im Bereich von zehn bis elf Prozent. Das hört sich erst einmal nicht besonders dramatisch an – es sei denn, der Kollege verkauft in einer Region, in der ihm ein sogenannter Premium-Händler gerne eine Bäckervernichtungsstation mit Kaffeeautomat direkt vor die Theke setzt. Aber gehen wir einmal von den anderen Fällen aus. Dann hat der Bäcker schon durch die nötigen Preisanpassungen seinen Umsatz in den vergangenen Jahren deutlich steigern können. Sehr zur Freude des Handelskonzerns, der ohne sein Zutun ebenso deutlich höhere Mieteinnahmen hat. Jetzt lautet das Gegenargument: „Aber die Umsatzmiete liegt ja immer noch bei zehn Prozent.“ Stimmt natürlich, allerdings ist die Mietquote nach den uns bekannten Zahlen in den Nicht-Vorkassenzonen nicht stabil, sondern rückläufig. Die Festmieten in Euro und Cent hielten nicht mit der Dynamik der Preisanpassungen mit. Und das ist auch nötig, weil insbesondere der Personalkostenanteil im Verkauf noch immer weiter steigt und die Bäcker das kompensieren müssen. Fazit: Es ergbibt Sinn, in den Verhandlungen mit den Handelskonzernen auf eine Festmiete zu dringen. Oder auf eine Deckelung – dann fallen eben ab einem bestimmten Umsatz nicht mehr zehn Prozent an, sondern drei oder vier.
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