Zahlungsfrist der SV-Beiträge bis Mai 2021 verlängert

Foto: Free-Photos / pixabay.com 2021

Zahlungsfrist der SV-Beiträge bis Mai 2021 verlängert

27.04.2021 | Franziska Meyer

Der Verband der gesetlichen Krankenkassen in Deutschland (GKV) hat beschlossen, die Fälligkeit der  Zahlungsfrist von Sozialversicherungsbeiträgen nochmals aufzuschieben. Das teilte der Verband in einem Rundschreiben mit. Von Corona betroffenen Arbeitgebern können somit die Monatsbeiträge von Dezember 2020 bis April 2021 gestundet werden. Erst am 27. Mai wird die Zahlung laut GKV fällig. Den Antrag auf Stundung der Beiträge stellen Unternehmen weiterhin mittels eines Antragsformulars. Wird dem Antrag stattgegeben, sollen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber im Firmenzahlerverfahren abgeführt werden, gleichermaßen als gestundet gelten. Der GKV bittet darum die Arbeitgeber, auch die Höhe der Beiträge zu dokumentieren und an die jeweilige Kassenorganisation zu übermitteln Mit der Maßnahme sollen Liquiditätsengpässe gesenkt werden, die durch Verzögerung der angekündigten Wirtschaftshilfen entstehen können. Auf der Website Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft können Sie sich das Rundschreiben mit weiteren Informationen sowie ein Muster des Antragsformulars herunterladen.

 


Liebe Leserin, lieber Leser,

schön, dass Sie hier sind. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare zum Inhalt des Artikels. Auf unseren Seiten moderieren wir die Diskussionen.

Aus rechtlichen Gründen speichern wir Ihren angegebenen Namen, Ihre angegebene E-Mailadresse und Ihre IP-Adresse. Nähere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bei Fragen, Anmerkungen und Kritik erreichen Sie unser Team unter redaktion@baeckerwelt.de.

Ihr Bäckerwelt Moderations-Team


Die Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft und erscheinen daher zeitverzögert. Ein Recht auf Veröffentlichung gibt es nicht. Die Redaktion behält sich sinnwahrende Kürzungen vor.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kommentare:

Bisher sind noch keine Kommentare vorhanden. Seien Sie die/der Erste!