Im Jahr 2025 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des deutschen Zolls mehr als 52.100 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2024: rund 49.700) und circa 98.200 Strafverfahren (2024: rund 96.800) wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingeleitet. Es wurden im selben Zeitraum etwa 93.500 Strafverfahren (2024: 90.800) und 49.500 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2024: 46.500) abgeschlossen. Rund 25.800 Arbeitgeber wurden überprüft (2024: 25.300). Die Ermittlungen deckten den Angaben zufolge einen Schaden in einer Gesamthöhe von insgesamt rund 675 Millionen Euro auf.
Wie im Vorjahr lag der Schwerpunkt auf dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, wo 13.593 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2024: 12.440) und 9.568 Strafverfahren (2024: 10.019) eingeleitet wurden. An zweiter Stelle der Aufmerksamkeit der FKS lag das Bauhaupt- und Baunebengewerbe mit 6.888 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und 9.075 Strafverfahren.





















