Newsletter 08/2022

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22.02.2022 | Benno Kirsch

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Newsletter 08/2022

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Inhalt

Allgemeine Nachrichten

  1. Bäckerei Brunner bekommt Betriebsrat
  2. Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge für Februar bis April 2022 möglich
  3. Frist beim Investitionsabzugsbetrag wird verlängert

Neues aus der Redaktion

Aktuelles von der VDB

  1. Save the date: Jahrestagung und 70-jähriges Jubiläum der VDB in Detmold
  2. Aktuelle Termine der VDB




1. Bäckerei Brunner bekommt Betriebsrat



Foto: Foto-Rabe / Pixabay 2015


Bei der Bäckerei Brunner aus Weiden (Oberpfalz) findet am 6. März eine Betriebsversammlung statt. Das meldet das Oberpfalz-Echo. Wegen der Corona-Situation werde sie auf dem Firmenhof unter freiem Himmel abgehalten – anders sei es nicht möglich, ausreichend Abstand zu halten. Ebenfalls eine große Herausforderung sei es, alle Mitarbeiter aus den über ganz Ostbayern verteilten Fachgeschäften zusammenzubringen. Die Bäckerei Brunner wurde 1958 gegründet. Sie betreibt 87 Filialen und beschäftigt rund 750 Mitarbeiter. Ziel der Versammlung ist die Vorbereitung der Wahl eines Betriebsrates; dazu müssen Wahlvorstände gewählt werden, die dann die eigentliche Wahl (Briefwahl) durchführen. Einberufen wurde die Versammlung von sechs Mitarbeitern, die nach eigenen Angaben nicht nur die Interessen der Angestellten im Blick haben, sondern auch als Stärkung des Unternehmens auf dem Stellenmarkt auffassen. Einer der sechs sagte gegenüber dem Oberpfalz-Echo: „Ein Betriebsrat ist für ein Unternehmen absolut modern. Da sind wir für die Zukunft gut aufgestellt.“ Ein anderer ergänzte: „Das kann gerade in der Region Weiden ein großer Standortvorteil für den Arbeitgeber sein.“ Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) Region Schwarzwald-Hochrhein jubelte auf Facebook: „Für alle, die behaupten, dass das in Bäckereibetrieben nicht geht … geht doch!“ Die NGG Oberpfalz äußerte sich etwas zurückhaltender: „Jetzt geht es los und wir freuen uns, die Kolleginnen und Kollegen bei der erstmaligen Betriebsratswahl beim Brunnerbäcker in Weiden zu unterstützen.“




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2. Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge für Februar bis April 2022 möglich



Foto: stevepb / Pixabay 2016


Für Arbeitgeber, die ihre Beiträge zur Sozialversicherung wegen der aktuellen Corona-Beschränkungen und damit einhergehenden Zahlungsschwierigkeiten nicht leisten können, haben die Träger der Sozialversicherung die Möglichkeit der zins- und sicherungslosen Stundung für die Monate Februar bis April 2022 eingeräumt. Das teilte der GKV-Spitzenverband in einem Rundschreiben mit. Die Beiträge für diese Monate werden erst am 27. Mai 2022 fällig, also dem Termin für die Mai-Zahlung. Es gebe, erläuterte der GKV-Spitzenverband, Grund zu der Annahme, dass zahlreiche Betriebe durch die behördlich verfügten Verordnungen in Zahlungsschwierigkeiten gekommen seien und dass es deshalb angemessen sei, von der gesetzlichen Möglichkeit zur Stundung Gebrauch zu machen. Arbeitgeber können jetzt bei ihrer Krankenkasse die Stundung beantragen. Voraussetzung ist, dass sie in Zahlungsschwierigkeiten sind, weil sie die Überbrückungshilfen III Plus und IV oder Kurzarbeitergeld noch nicht erhalten haben. Das zu verwendende Formular „Antrag auf Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge“ kann auf den Homepages der Krankenkassen heruntergeladen werden. Lesen Sie das gesamte Schreiben des GKV-Spitzenverbandes!




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3. Frist beim Investitionsabzugsbetrag wird verlängert



Foto: stevepb / Pixabay 2019


Um für kleine und mittlere Unternehmen mehr Flexibilität und Planungssicherheit während der Corona-Krise zu schaffen, hat der Gesetzgeber eine Ausdehnung der Investitionsfrist für einen 2017 und 2018 gebildeten Investitionsabzugsbetrag (IAB) vorgesehen. Darauf weist Steuerberater Roland Franz hin, der Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) sorgt dafür, dass für bestimmte künftige Anschaffungen oder Herstellungen vorab eine Gewinnminderung vorgenommen wird. Die Steuerlast wird so in ein späteres Jahr verlagert. Normalerweise wird dadurch ein Zeitfenster von grundsätzlich drei Jahren eröffnet, um die Investition durchzuführen. Wer die Drei-Jahres-Frist verstreichen lässt, ohne eine Investition vorzunehmen, muss die vorgenommene Gewinnminderung rückgängig machen und im Regelfall eine Steuernachzahlung plus Zinsen leisten. Die Neuregelung verschafft für einen 2017 gebildeten IAB fünf Jahre Zeit, um die geplante Investition durchzuführen, für einen 2018 gebildeten IAB vier Jahre. Die Verlängerung der Investitionszeit ist nach Franzens Auskunft Teil des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts.




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4. Olympia-Maskottchen: Chinesische Bäcker bekommen Ärger



Foto: OpenClipart-Vectors / Pixabay 2013


Die Winterolympiade in Peking ist zu Ende, doch für viele chinesische Bäcker wird sie ungut in Erinnerung bleiben. Sie hatten sich nicht ausreichend über die Lizenzbestimmungen bei der Verwendung des Maskottchens „Bing Dwen Dwen“ gekümmert und das possierliche Tierchen in Kuchenform angeboten. Das war nicht zulässig, wie sie jetzt unsanft erfahren mussten: Es wurden gegen mehrere Bäcker und andere Händler und Produzenten Geldstrafen verhängt. Das Maskottchen, das einen Pandabären darstellt, das Nationaltier Chinas, ist Berichten zufolge sehr beliebt und deshalb ständig ausverkauft. Angeblich blüht der Schwarzhandel. Wenn Sie wissen wollen, sie es aussieht, gehen Sie bitte auf die offizielle Olympia-Website. Es ist uns einfach zu riskant, ein Bild zu bringen – wir möchten doch nicht abgemahnt werden …




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Das perfekte Warenbild mit der TT-Multiwand



„Wir beleben Orte“– und das mit Leib und Seele! Ein Ort davon ist die Bäckerei Krützkamp. Dem Familienunternehmen war schnell klar wer die Verantwortung für den Ladenbau, die Projektabwicklung und die Neuinszenierung der Warenpräsentation übernehmen sollte. Von der Theke, dem Brotregal und der Kühlung, die sogenannten „Herzstücke” einer Filiale, über den Gastrobereich bis hin zur Aussenfassade reichen die Konzepte unseres TT-Projektteams. Die wesentliche Kernaufgabe der Planung: die perfekte Inszenierung der Ware! Kundenstimmen wie die von Volker Kubainsky sind für uns dabei von besonderer Bedeutung: „Ob große oder kleine Brote, mit der TT-Multiwand kann man die Waren optimal präsentieren. Dazu ist sie viel moderner als die alten Systeme. Brot ist bei uns ohnehin schon umsatzstark, mit der neuen Warenpräsentation hat sich das noch mal gesteigert. Von mir eine absolute Empfehlung! Im nächsten Laden, den wir mit der Konzeptwerktstatt realisieren, hatten wir sie ursprünglich gar nicht vorgesehen, aber auch hier kommt sie nun zum Einsatz. Die Vorteile überzeugen einfach!“ Mit unserer Entwicklung der TT-Multiwand ermöglichen wir eine hochwertige und flexible Warenpräsentation. Mit Stäben, Körben, Kissen, Rosten und Hängematten werden die Produkte zu „Stars auf der Bühne“. Wo liegt das A-Sortiment, wie wirkt das Regal am Morgen, am Nachmittag, und welche Geschichten können mit der Warenpräsentation und am Kunden erzählt werden? Fragen, die mit uns im Detail besprochen und bearbeitet werden. Wollen wir gemeinsam Ihre Ware zu „Stars auf der Bühne“ machen? Dann melden Sie sich gerne bei uns, unser TT-Projektteam freut sich auf ein erstes gemeinsames Tischgespräch! 




5. Neun Fragen, die Sie sich stellen sollten, wenn Sie in Ihrem Betrieb ein Kennziffernsystem einführen möchten



Foto: Sophieja23 / Pixabay 2015


Kennziffern gibt es in jeder Bäckerei, sie liefert ja schon der Steuerberater. Von einem System kann man dann aber natürlich noch nicht reden. Auch für die Arbeit in den Erfakreisen haben die Zahlen eine große Bedeutung. Allerdings heißt das noch lange nicht, dass in den Betrieben vernünftig damit gearbeitet wird. Gern werden bei den Treffen außerdem Äpfel mit Birnen verglichen. Damit Sie Ihr Kennzahlensystem nachhaltig aufsetzen und lange Freude daran haben, sollten Sie sich über folgende Punkte klar werden. Weiterlesen …




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6. Save the date: Jahrestagung und 70-jähriges Jubiläum der VDB in Detmold


In diesem Jahr feiert die VDB ihr 70-jähriges Jubiläum. Wie auf der letzten Jahrestagung in Berlin von den dort Anwesenden vereinbart, soll dieses Ereignis am Gründungsort in Detmold gefeiert werden.

Termin: 18.-20. September 2022

Geplantes Programm: Anreise und gemeinsames Abendessen; Fachprogramm; Betriebsbesichtigungen; Abendveranstaltung; Mitgliederversammlung.







7. Aktuelle Termine der VDB


Online Vakuum-Day der Glavatec Engineering AG und der IGV GmbH
Termin: 3. März 2022
Veranstalter: LG Berlin-Brandenburg
Der Backprozess – neue Wege unter Einbeziehung intelligenter Hochfrequenz-Sensorsysteme
Termin: 8. März 2022
Referent: Dipl.-Ing. Frank Zehle
Veranstalter: LG Berlin-Brandenburg

Betriebsvorstellung & Besichtigung: Die Bäckerei Keit

Fachlicher Austausch über eine zeitgemäße Ausbildung im Bäckerhandwerk
Termin: 5. April 2022
Veranstalter: LG Berlin-Brandenburg
Vorstellung ausgewählter Technikerarbeiten des Jahrgangs 2022
Termin: 23. Juni 2022
Veranstalter: LG Berlin-Brandenburg

Alfred-Kühn-Vorlesung der Berlin-Brandenburgische Gesellschaft für Getreideforschung e.V.
Termin: 24. Juni 2022
Veranstalter: LG Berlin-Brandenburg

Um sich für eine der genannten Veranstaltungen anzumelden, wenden Sie sich bitte direkt an die VDB.




Impressum:
Presserechtlich verantwortlich für den Bäckerwelt-Newsletter ist die

INGER Verlagsgesellschaft mbH
Dirk Waclawek
Luisenstraße 34
49074 Osnabrück
DeutschlandTelefon: +49 (0) 541 580544-51
Telefax: +49 (0) 541 580544-99

E-Mail: waclawek@baeckerwelt.de

Geschäftsführung: Monika Kordhanke, Henning Tau
Register: Amtsgericht Osnabrück HRB 201221

USt. ID: DE 256 842 267


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